Moritz Strate informiert, wie Unternehmen KI datenschutzkonform einsetzen können und dabei innovativ bleiben.
Rechtsanwalt Moritz Strate analysiert die Herausforderungen und Lösungsansätze für den datenschutzkonformen Einsatz von KI in Unternehmen unter Berücksichtigung der DSGVO.
Moritz Strate präsentiert eine umfassende Analyse zur datenschutzkonformen Implementierung von KI in Unternehmen. Der Experte beleuchtet die Anforderungen der DSGVO im Kontext von KI-Anwendungen, diskutiert potenzielle Fallstricke und zeigt praktische Lösungsansätze auf, die Innovation ermöglichen und gleichzeitig den Datenschutz gewährleisten.
Die Schnittstelle von DSGVO und KI: Eine komplexe Herausforderung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, wenn es um den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) geht, berichtet Rechtsanwalt Strate. Die DSGVO wurde zu einer Zeit konzipiert, als viele der heutigen KI-Anwendungen noch nicht existierten oder in den Kinderschuhen steckten. Dennoch müssen ihre Prinzipien auf diese neue Technologie angewendet werden.
Ein zentrales Problem ist die Transparenz von KI-Systemen. Die DSGVO fordert, dass Betroffene über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden. Bei komplexen KI-Algorithmen ist es jedoch oft schwierig, den genauen Entscheidungsprozess nachzuvollziehen und zu erklären. Dies stellt Unternehmen vor die Herausforderung, Blackbox-KI-Systeme DSGVO-konform zu gestalten.
Auch das Prinzip der Datenminimierung kann im Konflikt mit KI-Anwendungen stehen, die oft große Datenmengen benötigen, um effektiv zu funktionieren. Unternehmen müssen hier einen Balanceakt zwischen der Leistungsfähigkeit ihrer KI-Systeme und den Anforderungen des Datenschutzes vollführen.
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung: Grundlage für KI-Anwendungen
Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ist ein Kernprinzip der DSGVO und bildet die Grundlage für den Einsatz von KI in Unternehmen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme muss einer der in Art. 6 DSGVO genannten Erlaubnistatbestände vorliegen, informiert Moritz Strate.
In vielen Fällen wird die Einwilligung der betroffenen Person die Rechtsgrundlage bilden. Hier stehen Unternehmen vor der Herausforderung, die Einwilligung spezifisch, informiert und freiwillig einzuholen – was bei komplexen KI-Anwendungen nicht trivial ist. Die Betroffenen müssen verstehen, wozu ihre Daten verwendet werden und welche Konsequenzen dies haben kann.
Alternativ kann die Datenverarbeitung durch KI auf Grundlage eines berechtigten Interesses des Unternehmens erfolgen. Hier ist eine sorgfältige Interessenabwägung erforderlich, bei der die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen berücksichtigt werden müssen.
Datenschutz durch Technikgestaltung: Privacy by Design für KI
Das Prinzip Privacy by Design gewinnt im Kontext von KI-Anwendungen besondere Bedeutung, erklärt der Rechtsanwalt. Unternehmen müssen den Datenschutz von Anfang an in die Entwicklung und Implementierung ihrer KI-Systeme einbeziehen. Dies umfasst technische und organisatorische Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Grundsätze des Datenschutzes effektiv umgesetzt werden.
Konkrete Ansätze hierfür sind:
Technische Maßnahmen:
- Implementierung von Datenverschlüsselung und sicheren Übertragungsprotokollen
- Einsatz von Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstechniken
- Entwicklung von Löschkonzepten für nicht mehr benötigte Daten
- Implementierung von Zugriffskontrollen und Authentifizierungsmechanismen
Organisatorische Maßnahmen:
- Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit personenbezogenen Daten
- Etablierung von Datenschutz-Audits und regelmäßigen Überprüfungen
- Einrichtung eines Datenschutzmanagementsystems
- Dokumentation aller datenschutzrelevanten Prozesse und Entscheidungen
Transparenz und Erklärbarkeit: Die Blackbox öffnen
Eine der größten Herausforderungen bei der Nutzung von KI im Einklang mit der DSGVO ist aus der Sicht von Moritz Strate die Gewährleistung von Transparenz und Erklärbarkeit. Betroffene Personen haben das Recht zu verstehen, wie Entscheidungen, die sie betreffen, zustande kommen. Bei komplexen KI-Systemen, insbesondere bei Deep Learning-Ansätzen, ist dies oft schwierig zu realisieren.
Unternehmen müssen daher Wege finden, die Funktionsweise ihrer KI-Systeme verständlich zu machen. Dies kann durch den Einsatz von Explainable AI (XAI) Techniken erreicht werden. XAI zielt darauf ab, die Entscheidungsprozesse von KI-Systemen nachvollziehbar zu machen, ohne deren Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen.
Praktische Ansätze umfassen die Verwendung von Entscheidungsbäumen oder regelbasierten Systemen, die leichter zu interpretieren sind als komplexe neuronale Netze. Auch die Entwicklung von Visualisierungstools, die die Entscheidungsprozesse der KI graphisch darstellen, kann zur Transparenz beitragen.
Datenminimierung und Zweckbindung: KI im Spannungsfeld
Die DSGVO fordert, dass nur die für den jeweiligen Zweck notwendigen Daten verarbeitet werden (Datenminimierung) und dass diese Daten nur für den ursprünglich festgelegten Zweck verwendet werden (Zweckbindung). Diese Prinzipien stehen oft im Spannungsfeld mit KI-Anwendungen, die tendenziell von großen Datenmengen profitieren und deren Potenzial oft in der Entdeckung neuer, unerwarteter Zusammenhänge liegt.
Unternehmen müssen hier kreative Lösungen finden, berichtet Rechtsanwalt Strate. Ein Ansatz ist die Verwendung von synthetischen Daten, die die statistischen Eigenschaften realer Datensätze nachbilden, ohne personenbezogene Informationen zu enthalten. Auch Federated Learning-Techniken, bei denen das KI-Modell dezentral auf den Geräten der Nutzer trainiert wird, ohne dass die Rohdaten das Gerät verlassen, können eine Lösung darstellen.
Die Zweckbindung erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation der Datenverwendung. Unternehmen sollten klare Richtlinien für die Nutzung von Daten in KI-Systemen etablieren und regelmäßig überprüfen, ob die Datenverarbeitung noch dem ursprünglichen Zweck entspricht.
Moritz Strate über automatisierte Entscheidungen: Grenzen der KI-Nutzung
Die DSGVO setzt der Nutzung von KI für automatisierte Entscheidungen klare Grenzen. Gemäß Art. 22 DSGVO haben betroffene Personen das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Dies bedeutet, dass KI-Systeme in vielen Fällen nicht als alleinige Entscheidungsinstanz eingesetzt werden dürfen. Stattdessen müssen Unternehmen Hybrid-Ansätze entwickeln, bei denen KI-Systeme Entscheidungen vorbereiten oder unterstützen, die finale Entscheidung aber von einem Menschen getroffen wird.
In Fällen, in denen automatisierte Entscheidungen zulässig sind (z.B. bei ausdrücklicher Einwilligung oder vertraglicher Notwendigkeit), müssen Unternehmen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person treffen. Dies kann das Recht auf Überprüfung der Entscheidung durch eine Person, die Darlegung des eigenen Standpunkts und das Recht auf Anfechtung der Entscheidung umfassen.
Internationale Datentransfers: KI in einer globalisierten Welt
Die globale Natur vieler KI-Anwendungen stellt Unternehmen vor zusätzliche Herausforderungen im Hinblick auf internationale Datentransfers. Die DSGVO setzt strenge Regeln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer, insbesondere nach dem Schrems II-Urteil des EuGH (Urteil v. 16. Juli 2020, C-311/18).
Unternehmen müssen sorgfältig prüfen, wo ihre KI-Systeme gehostet werden und ob Daten in Länder außerhalb des EWR übermittelt werden. Wo möglich, sollten lokale Lösungen bevorzugt werden, bei denen Daten innerhalb der EU verbleiben. Wo dies nicht möglich ist, müssen geeignete Garantien geschaffen werden, etwa durch Standardvertragsklauseln in Kombination mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
DSGVO-konforme KI als Wettbewerbsvorteil
Die Komplexität moderner Rechtsstreitigkeiten an der Schnittstelle zur Wirtschaft erfordert oft einen interdisziplinären Ansatz. Grundlage dafür ist die juristischen Ausbildung, erklärt Rechtsanwalt Moritz Strate. Göttingen, mit seiner renommierten Universität und den vielfältigen Forschungseinrichtungen, sei ein hervorragendes Beispiel für einen Ort, an dem Juristen wertvolle Einblicke in verschiedene Fachbereiche gewinnen können.
Die Einhaltung der DSGVO beim Einsatz von KI stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Unternehmen, die es schaffen, innovative KI-Lösungen im Einklang mit den Datenschutzprinzipien zu entwickeln, können sich einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil verschaffen. Sie gewinnen das Vertrauen ihrer Kunden und positionieren sich als verantwortungsvolle Akteure in der digitalen Wirtschaft.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem proaktiven und ganzheitlichen Ansatz. Datenschutz muss von Anfang an in die Entwicklung und Implementierung von KI-Systemen integriert werden. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Datenschutzexperten, KI-Entwicklern und Fachabteilungen.
Letztlich geht es darum, eine Balance zwischen Innovation und Datenschutz zu finden. KI bietet enorme Potenziale für Effizienzsteigerungen und neue Geschäftsmodelle. Diese Potenziale können jedoch nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten gewährleistet ist. In diesem Sinne ist die DSGVO nicht als Hindernis, sondern als Wegweiser für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Nutzung von KI zu verstehen, so Moritz Strate.

