Moritz Strate erläutert die rechtlichen Folgen von Urheberverletzungen in sozialen Medien.
In sozialen Medien sind Urheberverletzungen an der Tagesordnung. Viele Nutzer sind sich der rechtlichen Konsequenzen nicht bewusst. Moritz Strate erklärt, welche Folgen Urheberrechtsverstöße haben können und wie man sich davor schützt.
Soziale Medien wie Facebook, Instagram und TikTok sind aus dem Alltag vieler Menschen nicht mehr wegzudenken, berichtet Rechtsanwalt Moritz Strate. Doch beim Teilen, Liken und Kommentieren von Inhalten bewegen sich Nutzer oft auf rechtlich dünnem Eis. Insbesondere Urheberverletzungen sind ein häufiges Problem, das weitreichende Konsequenzen haben kann.
Die Rechteinhaber haben verschiedene Möglichkeiten, gegen Urheberverletzungen vorzugehen. Sie können Abmahnungen aussprechen, Unterlassungserklärungen verlangen und Schadensersatzansprüche geltend machen. In schwerwiegenden Fällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Nutzer sollten daher genau prüfen, ob sie die erforderlichen Nutzungsrechte für die von ihnen geposteten Inhalte haben. Im Zweifelsfall gilt: Lieber einmal zu viel nachfragen als ein rechtliches Risiko eingehen.
Inhaltsverzeichnis
Moritz Strate über den Urheberrechtsschutz in sozialen Medien
Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu gehören beispielsweise Texte, Fotos, Videos und Musikstücke. Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten und anderen die Nutzung zu gestatten oder zu verbieten.
Soziale Medien stellen in Bezug auf das Urheberrecht eine besondere Herausforderung dar, stellt Moritz Strate fest. Durch die einfachen Möglichkeiten des Teilens, Verlinkens und Einbettens von Inhalten verschwimmen die Grenzen zwischen eigenen und fremden Inhalten oft. Viele Nutzer sind sich nicht darüber im Klaren, dass auch in sozialen Medien das Urheberrecht gilt und eine unerlaubte Nutzung fremder Inhalte Konsequenzen haben kann.
„Dass man ein Foto oder Video auf sozialen Plattformen gefunden hat, bedeutet nicht automatisch, dass man es auch selbst posten oder teilen darf“, stellt Moritz Strate klar. Er weist auch darauf hin, dass nur weil etwas technisch möglich ist, es nicht zwingend rechtlich zulässig sein muss. Nutzer sollten sich bewusst machen, dass hinter jedem Inhalt ein Urheber steht, der Rechte an seinem Werk hat. Bevor man fremde Inhalte in sozialen Medien nutzt, sollte man sich vergewissern, ob man die erforderlichen Nutzungsrechte hat oder ob eine Erlaubnis des Urhebers vorliegt, informiert Moritz Strate. Göttingen war für lange Zeit der Standort seiner Kanzlei, doch seit geraumer Zeit kann man den renommierten Anwalt in Frankfurt am Main finden. Mehr als einmal hat er bewiesen, dass er für Fragen rund um das Thema Urheberrecht der richtige Ansprechpartner ist.
Rechtsfolgen von Urheberverletzungen in sozialen Medien
Wer ohne Erlaubnis urheberrechtlich geschützte Inhalte in sozialen Medien nutzt, muss mit verschiedenen Rechtsfolgen rechnen.
Zunächst kann der Rechteinhaber eine Abmahnung aussprechen. Damit fordert er die Person auf, die Rechtsverletzung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Kommt der Urheberrechtsverletzende dem nicht nach, kann der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung erwirken und die Unterlassung gerichtlich durchsetzen.
Daneben kann der Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend machen, erklärt Moritz Strate. Die Person muss dann den entstandenen Schaden ersetzen, beispielsweise in Form einer angemessenen Lizenzgebühr. Bei Verschulden kann auch ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns oder auf Herausgabe des Gewinns bestehen.
In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Urheberrechtsverletzungen, drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Urheberverletzungen können mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden.
„Die Rechtsfolgen von Urheberverletzungen in sozialen Medien sind vielen Nutzern nicht bewusst“, weiß Moritz Strate. „Eine Abmahnung kann schnell mehrere tausend Euro kosten, auch wenn es nur um ein einzelnes Foto geht.“
Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Nutzer sozialer Medien daher stets sorgfältig prüfen, ob sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen, bevor sie fremde Inhalte posten oder teilen.
Was tun bei einer Urheberrechtsabmahnung?
Wer wegen einer Urheberrechtsverletzung in sozialen Medien abgemahnt wird, sollte schnell und besonnen reagieren. Eine Abmahnung ist zwar unangenehm, aber kein Grund zur Panik.
Folgende Schritte sind ratsam:
- Ruhe bewahren und nicht vorschnell reagieren
- Frist für die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung prüfen
- Berechtigung der Abmahnung sorgfältig prüfen (lassen)
- Gegebenenfalls Modifikation der Unterlassungserklärung verlangen
- Bei berechtigter Abmahnung Unterlassungserklärung abgeben und Forderung erfüllen
- Bei unberechtigter Abmahnung Gegenansprüche prüfen und geltend machen
- Rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt einholen
„Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen ist eine ernste Angelegenheit, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte“, mahnt Moritz Strate. „Gleichzeitig sollte man aber auch nicht vorschnell klein beigeben, sondern die Abmahnung sorgfältig prüfen lassen.“
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Manchmal werden Ansprüche geltend gemacht, die gar nicht bestehen, oder es werden überhöhte Kosten gefordert. In solchen Fällen kann man gegen die Abmahnung vorgehen und seinerseits Ansprüche geltend machen, beispielsweise auf Ersatz der Anwaltskosten.
In jedem Fall ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann die Berechtigung der Abmahnung prüfen, die weiteren Schritte abstimmen und die Interessen des Abgemahnten bestmöglich vertreten.
Tipps von Moritz Strate zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen in sozialen Medien
Urheberverletzungen in sozialen Medien können weitreichende Folgen haben. Umso wichtiger ist es, von vornherein rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Folgende Tipps können helfen, Urheberrechtsverstöße zu vermeiden:
- Nur eigene Inhalte posten und teilen, bei denen man selbst die Rechte hat
- Bei der Nutzung fremder Inhalte vorab Erlaubnis des Rechteinhabers einholen
- Lizenzbedingungen und Nutzungsbestimmungen von Stockmaterial beachten
- Vorsicht bei Bildern, Videos und Musik, die man im Internet findet
- Keine ganzen Artikel oder längeren Textpassagen ohne Erlaubnis übernehmen
- Keine Screenshots oder -videos von urheberrechtlich geschützten Inhalten anfertigen
- Auf Lizenzhinweise, Wasserzeichen und Copyright-Vermerke achten
„Oft sind es schon kleine Dinge, die man beachten kann, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden“, weiß Moritz Strate. „Manchmal hilft schon eine freundliche Anfrage beim Urheber, um eine Erlaubnis zur Nutzung zu bekommen.“
Allerdings gibt es auch Grauzonen und Zweifelsfälle, in denen die Rechtslage nicht immer eindeutig ist. Dann sollte man im Zweifel lieber vorsichtig sein und rechtlichen Rat einholen, bevor man ein Risiko eingeht.
Eine sorgfältige rechtliche Prüfung und Beratung kann helfen, Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden und die Risiken bei der Nutzung sozialer Medien zu minimieren. Rechtsanwalt Moritz Strate steht dabei als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

